Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.02.1987 - 16 WF 3/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,10409
OLG Karlsruhe, 06.02.1987 - 16 WF 3/87 (https://dejure.org/1987,10409)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.02.1987 - 16 WF 3/87 (https://dejure.org/1987,10409)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Februar 1987 - 16 WF 3/87 (https://dejure.org/1987,10409)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,10409) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1601 ff, 1610
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Ausbildungsunterhalt; kein Unterhaltsanspruch für Studium nach abgeschlossener Lehre.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 1070
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 547/80

    Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.1987 - 16 WF 3/87
    Das Familiengericht hat nicht - wie der Beschwerdeführer meint - übersehen, daß der Antragsgegner die Kosten der Berufsausbildung zum Fernmeldehandwerker durch Unterhaltszahlungen nicht finanzieren mußte; in dem angefochtenen Beschluß wird dieser Umstand ausdrücklich unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25. Februar 1981 (FamRZ 1981, 437 = BGHF 2, 478) zutreffend berücksichtigt.
  • OLG Hamm, 29.02.1984 - 5 UF 452/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.1987 - 16 WF 3/87
    Die Erwägungen des Familiengerichts werden durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräftet: Anders als in dem von dem Oberlandesgericht Hamm (FamRZ 1984, 503) entschiedenen Fall handelt es sich hier nicht um eine Weiterbildung im Rahmen eines von Anfang an - schon bei Beendigung der Schulausbildung und vor Antritt der Lehre - verfolgten beruflichen Zieles; die Lehre des Antragstellers bei der Deutschen Bundespost entsprach vielmehr seinerzeit der Befähigung und den Neigungen des Antragstellers, und erst während der Lehrzeit entschloß er sich, die Fachhochschulreife zu erlangen, und anschließend Elektro- bzw.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht